Rova Sac logo

Allgemeine verkaufsbedingungen

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der allgemeinen Verkaufsbedingungen von Rova N.V. und Rovasac N.V., Oudenaarde, Belgien. Dieser Text soll Sie auf eine kundenfreundliche Weise informieren.

1. ALLGEMEINES:
Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden AVB genannt) gelten in allen Fällen, sofern keine gegenteiligen Regelungen ausdrücklich und schriftlich von beiden Parteien, Käufer und Verkäufer, akzeptiert wurden. Die aktuellsten AVB können auf unserer Website rovasac.be und/oder rovasac.eu eingesehen werden. Mit Angeboten und Verkäufen per Fax erklärt der Kunde, dass er unsere AVB kennt und akzeptiert; auf einfache Anfrage stellen wir dem Kunden ein Exemplar unserer AVB zur Verfügung. Einkaufsbedingungen, die auf den Dokumenten unserer Kunden gedruckt sind, werden nicht berücksichtigt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer an, unsere AVB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

2. ZAHLUNG:
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Bedingungen:
a. Für Maschinen/Anlagen und speziell für den Käufer hergestellte Verpackungen: 30 % netto bar bei Bestellung, 60 % netto bar nach Mitteilung über die Verfügbarkeit der Waren, 10 % netto 30 Tage nach Lieferung und Installation.
b. Alle anderen Rechnungen sind sofort ohne Abzug auf unser Konto zahlbar. Rechnungen, die nicht am Fälligkeitstag bezahlt werden, ziehen automatisch und ohne vorherige Mahnung ab dem Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat nach sich. Die Festlegung der Zinsen entbindet nicht von der Zahlungspflicht am Fälligkeitstag. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird automatisch und ohne Inverzugsetzung eine Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 130 Euro, fällig. Diese Entschädigung dient dazu, den Lieferanten für alle außergerichtlichen Kosten, Zeitverluste, Verwaltungskosten und Honorare zu entschädigen. Falls der tatsächliche Schaden höher ist als der pauschal festgelegte Betrag, wird die Entschädigung durch das Gericht bestimmt.

3. ANGEBOTE:
a. Alle Angebote sind unverbindlich.
b. Die Mehrwertsteuer sowie die Klischeekosten sind nicht in den Preisen enthalten, es sei denn, dies wird ausdrücklich angegeben.
c. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer eines Angebots 7 Kalendertage.
d. Sollte es nach Erstellung des Angebots, aber vor Abschluss des Verkaufs zu Änderungen bei Rohstoffpreisen, Währungen, Löhnen, Sozialabgaben, Steuern, Transportkosten usw. kommen, auf denen unser Angebot basiert, behalten wir uns das Recht vor, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.
e. Verpflichtungen, die von unseren Vertretern eingegangen werden, sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

4. VERKAUFSPREIS:
a. Der im Auftragsschreiben angegebene Verkaufspreis kann vom Verkäufer nur unter folgenden Bedingungen angepasst werden: Eine tatsächliche Erhöhung von mindestens 2 % eines Elements des Verkaufspreises nach Abschluss des Verkaufs, wie z. B. eine Erhöhung der Rohstoffpreise, Lohnerhöhungen, Wechselkursänderungen der Währung, in der die Einkaufspreise der Rohstoffe oder Waren ausgedrückt sind, neue oder geänderte Importzölle, Antidumpingzölle oder andere Abgaben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auf Anfrage des Kunden wird der neue Verkaufspreis spezifiziert und begründet, gegebenenfalls mit den erforderlichen Nachweisen. b. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle unsere Preise ab Werk Oudenaarde. Die Waren werden vom Verkäufer nicht versichert und reisen auf Gefahr und Risiko des Käufers, auch wenn die Waren „frei Bestimmungsort“, „frei Haus“ oder unter einer ähnlichen Klausel verkauft wurden.

5. EIGENTUMSVORBEHALT:
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Trotz dieser Eigentumsvorbehaltsklausel geht das Risiko zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren auf den Käufer über. Waren unter Eigentumsvorbehalt dürfen vom Käufer weitergegeben oder verarbeitet werden, jedoch nicht verpfändet oder zur Sicherung verwendet werden.

6. LIEFERFRIST UND LIEFERBEDINGUNGEN:
a. Die Lieferfrist wird nur zu Informationszwecken angegeben und ist nicht verbindlich. Sie basiert auf den zum Zeitpunkt des Angebots oder der Bestellung verfügbaren Informationen, und wir setzen alles daran, die angegebene Frist einzuhalten. Da viele Waren, Rohstoffe, Hilfsmittel usw. aus anderen Ländern oder Überseegebieten stammen, können unvorhergesehene Umstände auftreten. Wir übernehmen daher keine Haftung für eine Überschreitung der Lieferfrist. In keinem Fall hat der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung. Eine Überschreitung der Frist berechtigt den Käufer weder zur Ablehnung der Lieferung noch zur Kündigung des Vertrags.
b. Sollte der Käufer die von uns gelieferten Waren ungerechtfertigt ablehnen, können wir entweder die Erfüllung des Vertrags verlangen oder den Vertrag mit einer Schadensersatzforderung kündigen, die unwiderruflich auf 30 % des Rechnungsbetrags festgelegt ist.
c. Alle Waren, die aufgrund eines vom Käufer abhängigen Grundes nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert werden können, werden auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert. Diese Waren werden zu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt und müssen gemäß den vereinbarten Bedingungen bezahlt werden. Die Lagerkosten betragen 2 % des Warenwerts pro Monat. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, diese Waren auf Kosten des Käufers in ein Lagerhaus zu überführen. Dies geschieht jedoch erst fünf Arbeitstage nach der Benachrichtigung des Käufers per Einschreiben.
d. Für Lieferungen, die aufgrund eines vom Käufer abhängigen Grundes nicht ausgeführt werden können und daher erneut geliefert werden müssen, werden zusätzliche Transportkosten berechnet.
e. Wenn der Käufer anordnet, dass die von ihm bestellten Waren an eine andere Adresse als seine eigene geliefert werden sollen, akzeptiert der Verkäufer, dass an diesem Ort nur eine Empfangsbestätigung der Waren unterschrieben werden kann. Im Falle von Reklamationen verpflichtet sich der Käufer ausdrücklich, wie in Artikel 7 beschrieben, ohne Abweichung zu handeln. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, dass die Verpackung und/oder Maschinen für den vorgesehenen Zweck geeignet sind, selbst wenn diese Produkte an einen oder mehrere Kunden weiterverkauft werden. Insbesondere akzeptieren wir keinesfalls, Partei in Streitigkeiten zwischen dem Käufer der Säcke, dem Füllunternehmen und dem Endkunden des verpackten Produkts zu sein: Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, dass die Verpackung für den vorgesehenen Zweck geeignet ist.

7. ABRUFVERKAUFSVERTRAG:
Zwischen Käufer und Verkäufer wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart:
a. Die betreffenden Waren werden vom Verkäufer für den vorgesehenen Zeitraum kostenlos gelagert.
b. Die Lagerung erfolgt auf Risiko des Käufers. Die Waren sind nicht gegen Risiken oder Schäden wie Feuer, Wasserschäden, Diebstahl usw. (nicht abschließend) versichert. Sollte der Käufer eine solche Versicherung wünschen, muss er eigenständig eine Versicherung abschließen.
c. Der Lieferort ist der Standort des Käufers. Transportkosten werden in Rechnung gestellt, es sei denn, eine maximale Anzahl von Lieferungen und/oder andere Bedingungen wurden schriftlich vereinbart.
d. Rechnungsstellung: Die gesamte Bestellung wird bei der ersten Lieferung in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
e. Bei jeder Vereinbarung mit abweichenden Bedingungen werden die Waren spätestens 6 Monate nach der Bestellung in Rechnung gestellt, und die üblichen Zahlungsbedingungen gelten.

8. REKLAMATIONEN:
Reklamationen im Zusammenhang mit einer Lieferung müssen innerhalb von acht Tagen nach dem auf dem Lieferschein angegebenen Datum per Einschreiben erfolgen. Bei mangelhafter Lieferung beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des Teils der Lieferung, das Gegenstand der Reklamation ist, innerhalb unserer normalen Lieferzeiten. Mängel an einem Teil der gelieferten Waren berechtigen den Käufer nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Nur Waren mit offensichtlichen Mängeln können vom Käufer abgelehnt werden. Unabhängig von den Folgen einer mangelhaften Lieferung wird dies niemals einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Unsere Haftung übersteigt in keinem Fall den Rechnungswert der gelieferten und abgelehnten Waren.

9. HAFTUNG:
Alle unsere Ausführungen erfolgen auf Risiko des Käufers. Der Käufer ist allein uns und Dritten gegenüber haftbar, falls Ansprüche aufgrund von Nachahmung patentierter Verpackungen, Designs, Maschinen usw. geltend gemacht werden.

10. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GEEIGNETHEIT DER WAREN:
Alle Risiken im Zusammenhang mit der Eignung der Waren für den Zweck des Käufers gehen zu Lasten des Käufers. Mit der Unterzeichnung der „Druckfreigabe“ bestätigt der Käufer alle technischen Spezifikationen (Abmessungen, Gewicht, Farbe usw.).

11. Wenn sich Änderungen in der Situation des Käufers ergeben, sei es durch Auflösung oder Umwandlung des Unternehmens, Tod, Unfähigkeit, Insolvenz, Zahlungsaussetzung oder aus anderen Gründen, hat der Verkäufer das Recht, den Kauf zu stornieren oder Sicherheiten zu verlangen.

12. PROBEN/DRUCKPLATTEN:
a. Pläne, Zeichnungen, Druckplatten und Testdrucke werden berechnet. Wenn der Kunde nachträglich Änderungen an den Zeichnungen, Plänen und/oder Druckplatten vornehmen möchte, werden ihm die entsprechenden Kosten stets in Rechnung gestellt.
b. Unsere Designs, Zeichnungen, Filme, Proben, Modelle, Druckplatten usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde die Kosten dafür bezahlt hat. Diese bestehen in der Regel aus überwiegend immateriellen Objekten oder Daten. Es ist auch möglich, dass sich diese Gegenstände bei unseren Zulieferern an einem anderen Standort befinden. Der Kostenanteil des Kunden dient als Garantie dafür, dass diese ausschließlich für ihn verwendet und bei uns unter guten Bedingungen aufbewahrt und gelagert werden. Dies betrifft sowohl die physische Lagerung als auch die Speicherung in Computerspeichern. Die Lagerung erfolgt auf Risiko des Kunden, einschließlich des Brandrisikos.

13. Aufgrund der Automatisierung der Fertigungsprozesse ist es technisch unvermeidlich, dass unsere Lieferungen eine begrenzte Anzahl fehlerhafter Exemplare enthalten. Der Käufer muss eine maximale Toleranz von 2 % pro Lieferung akzeptieren.

14. SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR INDIVIDUELLE SÄCKE, VERPACKUNGEN UND/ODER DRUCKE:
Da das Ergebnis einer Fertigung und/oder eines Drucks immer subjektiv ist, wird zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich Folgendes vereinbart: a. Richtigkeit der Daten und/oder des Drucks: Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn der Kunde keine Druckprobe oder kein Muster (Verpackung) bestellt und genehmigt hat. Die Genehmigung durch den Kunden entbindet uns von jeglicher Verantwortung für Fehler oder Mängel, die später entdeckt werden. b. Drucktechnik: Das Bedrucken von Säcken und/oder Verpackungen erfolgt mit einer speziellen Technik (meist Inline-Flexodruck). Die Drucke werden so gut wie möglich ausgeführt, können jedoch niemals die Qualität eines klassischen Drucks oder eines Computerdrucks erreichen. Kleine Farbabweichungen sind unvermeidlich. Das Ergebnis des Flexodrucks hängt von vielen Faktoren ab, wie der Geschwindigkeit der Maschine, der Farbe des Untergrunds, dem Zustand der Druckplatte, der Temperatur, der Rasterung, der Eignung des Designs für den Flexodruck usw. Um Missverständnisse zu vermeiden oder bei Zweifeln empfehlen wir dem Kunden, unsere Einrichtung zu besuchen und genau zu besprechen, was gewünscht und was möglich oder nicht möglich ist. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den von uns berechneten Preis für den Druckteil begrenzt. c. Wir sind nicht verantwortlich für Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionen, sei es in Bezug auf Rohstoffe, Drucke usw. d. Die folgenden Toleranzen bei der Menge der bestellten Artikel sind erlaubt:
Bis 1.000 Stück: maximal 35 %
Von 1.001 bis 5.000 Stück: maximal 30 %
Ab 5.001 Stück: maximal 15 %
Diese Toleranzen gelten pro Format, pro Druck, pro Verarbeitung und pro Lieferung.
e. Bei jeder Abmessung und Verarbeitung ist eine Toleranz von 3 % mit einem Minimum von 2 cm nach oben oder unten zulässig. Diese Toleranz gilt auch nach Genehmigung eines Modells oder einer Probe.

15. MASCHINEN/ANLAGEN:
Da es sich um ein sehr spezifisches Thema handelt, wird dieses unterteilt in:
„Teil 1: kleine Maschinen“
„Teil 2: große Maschinen und Anlagen“. Die vollständigen allgemeinen Bedingungen für Teil 2 werden dem entsprechenden Angebot und der Bestellbestätigung beigefügt und sind Bestandteil des Kaufvertrags für große Maschinen und Anlagen. Unter „kleine Maschinen“ verstehen wir Maschinen mit einem Verkaufspreis von maximal 1.500 €, einem Gewicht von maximal 15 kg und einem Volumen von maximal 0,2 m³.

16. GARANTIE „KLEINE MASCHINEN“:
a. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Garantie 3 Monate auf Teile und 6 Monate auf Arbeitsstunden. Kleine elektrische Komponenten (Sicherungen, Relais, Stecker usw.) und Verschleißteile (z. B. Nähmaschinennadeln, Buchsen) sind nicht in der Garantie enthalten. Diese Garantie gilt bei normalem Gebrauch und regelmäßiger Wartung, schließt jedoch Schäden durch unsachgemäße Verwendung, Sturz, mangelnde Wartung usw. aus. WICHTIG: Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter die Garantie (außer bei Konstruktionsfehlern).
b. Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum, das auf dem Lieferschein angegeben ist, oder, falls kein Lieferschein vorliegt, mit dem Datum der Rechnung.
c. Wenn der Kunde die Maschine umbaut oder verändert, erlischt die Garantie.
d. Die Maschine wird nur dann im Rahmen der Garantie repariert, wenn die Zahlungsbedingungen erfüllt wurden.
e. Die zu reparierende Maschine muss vom Kunden an den Reparaturdienst (in Oudenaarde) geliefert und dort abgeholt werden. Andernfalls werden Fahrt- und/oder Transportkosten berechnet.

17. GERICHTSSTAND:
Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Oudenaarde und Gent, nach Wahl des Verkäufers, zuständig. Im Falle von Widersprüchen zwischen der niederländischen, französischen und englischen Version dieser Bedingungen hat der niederländische Text Vorrang.

Meersbloem-Melden 25

9700 Oudenaarde

055 33 41 10

sales@rovasac.be